Erbbaurecht

Unser zukünftiges Haus wollen wir mit Hilfe eines Erbbaurechtsvertrags mit der Stadt Dresden verwirklichen. Ein Erbbaurechtsvertrag ist eine gute Möglichkeit für Menschen ohne viel Eigenkapital, den Wunsch nach einer Immobilie zu erfüllen.

Dabei bleibt die Stadt weiterhin Eigentümerin des Grundstücks und wir erkaufen die Besitzrechte am darauf stehenden Haus für 60 Jahre. Nach dieser Zeit wird entweder der Vertrag verlängert oder die Stadt übernimmt gegen Entschädigung das Haus.

Das Erbbaurecht regelt ein eigenes Gesetz: das Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG